Immer wieder fragen sich pflege- und betreuungsbedürftige Menschen und ihre Angehörigen:
Können wir uns eine Tagespflege überhaupt leisten?
Das TMK-Team sagt: JA, Sie können es sich leisten!
Denn Sie haben einen gesetzlichen Anspruch, der von der Pflegekasse getragen wird.
Unserer aktuellen Tagespflegesätze, Fahrtkosten sowie Kosten der Unterkunft und Verpflegung. besprechen wir gern mit Ihnen in einem persönlichem Gespräch
Die Tagespflegesätze ebenso wie die Fahrtkosten werden durch die Pflegekasse übernommen.
Für Unterkunft und Verpflegung darf der Entlastungsbetrag verwendet werden.
Entlastungsbeträge dürfen angespart werden und können die Anzahl der Besuche ohne Zuzahlung für einen gewissen Zeitraum erhöhen.
Auch dürfen Leistungen aus der sogenannten Verhinderungspflege für Besuche in der Tagespflege verwendet werden.
Je nach Pflegegrad und Budget des angesparten Entlastungsbetrages ist die Teilnahme teilweise sogar bis zu 23x im Monat ganz ohne Zuzahlung möglich.
Gern errechnen wir Ihre individuellen Möglichkeiten
im persönlichen Beratungsgespräch.
Frau Sonja Doose freut sich auf Ihren Anruf
unter 04131. 999 45 10.