Pflegebedürftig sind Personen, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf
des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen.
Ob Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt, prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser ordnet dem Betroffenen auch einer von sechs Pflegestufen zu. Diese
Stufen spielen bei der Höhe einiger Leistungen eine Rolle.
1. | Ganzkörperwäsche | 20-25 | Min. | ||
2. | Teilwäsche Oberkörper | 8- 10 | Min. | ||
3. | Teilwäsche Unterkörper | 12-15 | Min. | ||
4. | Teilwäsche Hände / Gesicht | 1-2 | Min. | ||
5. | Duschen | 15-20 | Min. | ||
6. | Baden | 20-25 | Min. | ||
7. | Zahnpflege | 5 | Min. | ||
8. | Kämmen | 1-3 | Min. | ||
9. | Rasieren | 5- 10 | Min. | ||
10. | Wasserlassen (inkl. Intimhygiene) | 2-3 | Min. | ||
11. | Stuhlgang | 3-6 | Min. | ||
12. | Richten der Kleidung | 2 | Min. | ||
13. | Wechseln von Windeln (nach Wasserlassen ) | 4-6 | Min. | ||
14. | Wechseln von Windeln (nach Stuhlgang ) | 7- 10 | Min. | ||
15. | Wechseln kleiner Vorlagen | 1-2 | Min. | ||
16. | Wechseln / Entleeren des Urinbeutels | 2-3 | Min. | ||
17. | Wechseln / Entleeren des Stomabeutels | 3-4 | Min. | ||
18. | Mundgerechte Zubereitung einer Hauptmahlzeit | 2-3 | Min. | ||
19. | Essen von Hauptmahlzeiten ( einschl. Trinken ) | 15-20 | Min. | ||
20. | Verabreichung von Sonderkost | pro Tag 15-20 | Min. | ||
21. | Einfache Hilfe zum Aufstehen / zu-Bett-gehen | 1-2 | Min. | ||
22. | Umlagern | 2-3 | Min. | ||
23. | Ankleiden gesamt | 8-10 | Min. | ||
24. | Ankleiden Ober / Unterkörper | 5-6 | Min. | ||
25. | Entkleiden gesamt | 4-6 | Min. | ||
26. | Entkleiden Ober / Unterkörper | 2-3 | Min. | ||
27. | Gehen (in Bezug auf die Verrichtung ) |
tatsächlich benötigte Zeit |
|||
28 | Transfer Rollstuhl / Toilettenstuhl / Toilette / Dusche | je 1 | |||
29. | Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung |
tatsächlich benötigte Zeit |
|||
30. | Hauswirtschaftliche Verrichtung |
je angefangene 10 Min. |
Durch die Vielzahl der einzelnen Zeitwerte kann zum Beispiel ein einziger Toilettengang aus vielen einzelnen Zeitwerten bestehen, die jeweils aufaddiert werden:
Beispiel für einen Toilettengang:
1. | Transfer auf den Rollstuhl | 1 | Min. | ||
2. | Wegezeit zur Toilette | 1 | Min. | ||
3. | Transfer auf die Toilette | 1 | Min. | ||
4. | Stuhlgang | 3 | Min. | ||
5. | Richten der Bekleidung | 2 | Min. | ||
6. | Teilwäsche Hände / Gesicht | 1 | Min. | ||
7. | Transfer auf den Rollstuhl | 1 | Min. | ||
8. | Wegezeit zurück | 1 | Min. | ||
9. | Transfer vom Rollstuhl | 1 | Min. | ||
Anzurechnende Zeit: | 12 | Min. |
Anzurechnen sind die tatsächlich benötigten Pflegezeiten. Das gilt auch dann, wenn im ambulanten Bereich Pflegepersonen vorhanden sind. Hier gelten jetzt auch die Zeiten der fiktiven
Pflegeperson, die zum Ansatz kommen.
Hierzu gehören jene, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Zu dieser Gruppe zählen Menschen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Hierzu gehören die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts ( von 22:00 bis 6:00 Uhr), der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Bei Kindern ist für die Zuordnung der zusätzlichen Hilfe, der Bedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend.
Quellen: MDK der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit / AOK Die soziale Pflegeversicherung
Bei Anwendung von ätherischen Ölen ist darauf zu achten, dass es sich um absolut reine ätherische Öle handelt, die aus kontrolliert biologischen Anbau stammen. Öle können leicht mit Pestiziden verunreinigt sein, wenn im Herkunftsland der Nutzpflanzen diese einem intensiven chemischen Pflanzenschutz ausgesetzt waren. Die in den Endprodukten befindlichen Pestizide können schwerwiegende Schäden sowie Allergien auslösen.
Überzeugen sie sich deshalb beim Kauf von ätherischen Ölen durch deren Kennzeichnung von den oben genannten Merkmal. Ätherische Öle können starke Wirkungen und auch Nebenwirkungen haben und sind bei Fehlanwendung nicht ungefährlich. Folgende Handlungsrichtlinien sind erfahrungsorientierte Grundsätze und Empfehlungen:
Beim Einsatz von Waschemulsionen in der Altenpflege sollten folgende Regeln gelten:
Wenn die Haut nicht durch Duschen oder Baden überstrapaziert werden soll, wenn kein Duschbad vorhanden ist, Körperwaschungen oder auch Teilwaschungen eher angemessen sind, kann zur Hautreinigung ph-neutrale Waschemulsion eingesetzt werden.
In vielen Situationen kann auch ganz auf den Waschzusatz verzichtet werden, um möglichst die empfindliche Haut und den Säureschutzmantel zu schützen. Zum Schutz des Säureschutzmantels kann dem Waschwasser auch ein Spritzer Zitrone oder Obstessig zugesetzt werden (nur bei intakter Haut).
Eine Waschung dient sowohl der Reinigung der Haut als auch dem gesamten Wohlbefinden und der Sinnlichkeitsförderung. Mit Waschzusätzen können spezielle Wirkungen hervorgerufen werden, die gezielt eingesetzt werden sollten. Schöne, natürliche und bekannte Düfte setzen Reize, fördern sinnliches Erleben, können positive Erinnerungen hervorrufen und tragen zum Wohlbefinden bei.
Bei den sehr wirksamen Schwefel- und Solebädern ist älteren Patienten anzuraten, mit einem Halbbad zu beginnen. Wird das Bad gut vertragen, kann auf ein Zweidrittelbad und erst dann auf ein
Vollbad gesteigert werden. Für die Badekur zu Hause kommen in Frage: Sole, Kochsalz, Heublumen, Moor und Schwefel. Im Handel sind zahlreiche badefertige Produkte erhältlich. Bei der Zubereitung
des Bades folgt man dem jeweiligen Prospekt.
Kälteanwendungen sind indiziert bei Schmerzen (insbesondere bei akuten Schmerzen), bei Entzündungen im akuten Stadium, so z.B. bei Hexenschuss, akuten Gelenkschmerzen, Verstauchungen, Prellungen,
Halsweh. Kälte lindert oder stillt die Schmerzen und sorgt dafür, dass sich eine beginnende Entzündung nicht ausbreitet und eine Ansammlung von entzündungsbedingter Gewebeflüssigkeit verhindert
wird.
Wärmeanwendungen sind indiziert bei chronischen Schmerzen mit oder ohne muskuläre Verspannungen sowie bei allen lokalen Entzündungen, wo es nicht darum geht, den Entzündungsprozess zu
unterbinden, sondern darum, ihn zur Ausheilung zu bringen: Reifung eines Furunkels oder Umlaufs. Die häufigsten Anwendungen sind chronische Schmerzen, Verspannungen, Krämpfe.